Mindestreservepolitik

Mindestreservepolitik
1. Begriff: Ausgestaltung von Regelungen, nach denen Kreditinstitute einen bestimmten Mindestumfang von Sichtguthaben bei der Zentralbank zu halten haben ( Mindestreserve). Die M. äußert sich im Erlass von entsprechenden Vorschriften durch die Notenbank. Im Rahmen der M. des  Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) werden die Mindestreserven mit einem Zinssatz, der dem Durchschnittszinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte in der Erfüllungsperiode entspricht, verzinst ( Geldpolitik).
- Die Mindestreservewirkungen hängen im Wesentlichen von der Höhe der  Mindestreservesätze ab. Das Mindestreserve-Soll für einen bestimmten Monat ergibt sich durch Multiplikation der von der Zentralbank geforderten Reservesätze mit dem Durchschnittsstand reservepflichtiger Verbindlichkeiten. Diesem Reserve-Soll wird die Ist-Reserve gegenüber gestellt.
- 2. Bedeutung: Bei der Mindestreserve handelt es sich um ein geldpolitisches Instrument, das traditionell zur Grobsteuerung des Geldmarktes eingesetzt wurde. Die Mindestreserve hat inzwischen einen ordnungspolitischen Charakter bekommen, indem sie stabile Rahmenbedingungen für den effizienten Einsatz der übrigen geldpolitischen Instrumente schafft.

Lexikon der Economics. 2013.

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